Anerkennung als Praxisweiterbildner in Dermatologie und Venerologie (Art. 43 WBO)

Entscheid der Weiterbildungsstätten kommission (WBSK)
Anerkennung als Praxisweiterbildner in Dermatologie und Venerologie (Art. 43 WBO)

Sehr geehrter Herr Dr. Scheidegger

Wr haben lhr Gesuch betreffend der Anerkennung als Praxisweiterbildnerin in Dermatologie und Ve- nerologie an die Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) zur Beurteilung übergeben.

Die WBSK besteht aus:
. Herr Prof. Dr. med. Daniel Hohl, Lausanne
. Herr Prof. Dr. med. Marco Zalunardo. Zürich

Die WBSK hat lhr Gesuch auf Anerkennung der Arztpraxis anhand der folgenden Rechtsgrundlagen und Dokumente geprüft:

. Weiterbildungsordnung (WBO) vom 2’1. Juni 2000
. Kriterien für die Einteilung der Weiterbildungsstätten/Arztpraxen (Ziffer 5 des Weiterbildungspro-

gramms für Dermatologie und Venerologte vom 1 . Januar 2023) o Gesuchsunterlagen

ln Würdigung der genannten Unterlagen hat die WBSK der Anerkennung als Praxisweiterbild- ner in Dermatologie und Venerologie, Kategorie D (1 Jahr) / Arztpraxen zugestimmt.


Beitrag veröffentlicht

in

von